2/1.3 Ironisches Arbeitszeugnis stellt kein Zeugnis im Rechtssinne dar

Autor: Schrader

Besprechung zum Beschluss des LAG Köln vom 14.02.2017 - 12 Ta 17/17

§ 888 ZPO § 108 GewO

I. LeitsatzIn einem Zwangsvollstreckungsverfahren hat das Gericht nicht über den Zeugnisinhalt zu entscheiden. Ein polemisches Zeugnis genügt allerdings nicht den Mindestanforderungen an ein Arbeitszeugnis. In einem solchen Fall ist noch kein Zeugnis erteilt.