Autor: Schrader |
Besprechung zum Urteil des BAG vom 21.03.2017 - 7 AZR 369/15
§ 278 Abs. 6 Satz 1 erste Alternative ZPO § 278 Abs. 6 Satz 1 zweite Alternative ZPO § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG
I. LeitsatzFür die Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch einen gerichtlichen Vergleich ist es erforderlich, dass das Gericht an dem Vergleich mitwirkt.
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