2/1.8 Erfolgreiches Entlassungsverlangen des Betriebsrats ist dringendes betriebliches Erfordernis

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Urteil des BAG vom 28.03.2017 - 2 AZR 551/17

§ 104 BetrVG § 1 Abs. 2 KSchG § 626 Abs. 1 BGB

I. LeitsatzEin arbeitsgerichtlicher Beschluss in einem Verfahren nach § 104 BetrVG zur Entlassung von einem den Betriebsfrieden störenden Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht "an sich" ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung i.S.d. § 626 BGB.