2/1.7 Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

Autor: Schrader

Besprechung zum Urteil des BAG vom 01.06. 2017 - 6 AZR 720/15

§ 626 Abs. 1 BGB § 626 Abs. 2 BGB

I. LeitsatzEine außerordentliche fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn die Geschäftsführerin eines Vereins zur Abwahl des Vorsitzenden aufruft.

II. SachverhaltEs ging in dem Fall um eine als Geschäftsführerin bei einem Verein beschäftigte Arbeitnehmerin. Der Verein war der Dachverband für örtliche Mitgliedsverbände. Zwischen der Geschäftsführerin und dem Vereinsvorsitzenden gab es erhebliche Differenzen. Diese mündeten darin, dass die Geschäftsführerin zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung aufrief. Diese sollte das Ziel haben, die Vereinsspitze abzuwählen. Der Vorstand wehrte sich gegen ein solches Verhalten und sprach eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der Geschäftsführerin aus. Gegen die Kündigung klagte die Geschäftsführerin bis zum BAG.