2/1.2 Hemmung arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Urteil des BAG v. 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

§ 203 Satz 1, § 209 BGB

I. LeitsätzeArbeitsvertragliche Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen, sind während Verhandlungen nach § 203 Satz 1 BGB gehemmt. Satz 2 der Vorschrift findet auf Ausschlussfristen keine Anwendung.