2/1.3 Arbeitgeber muss Ausschlussklausel beachten

Autor: Schrader

Besprechung zum Urteil des BAG v. 07.06.2018 - 8 AZR 96/17

§ 241 Abs. 2, § 254 Abs. 2 BGB

I. LeitsatzAuch hohe Ansprüche eines Arbeitgebers gegen einen Arbeitnehmer aufgrund einer groben Pflichtverletzung können unter eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel fallen.