2/1.4 Arbeitgeber trifft keine Nebenpflicht, einen Direktversicherungsvertrag zu kündigen

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Urteil des BAG v. 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

§ 242 BGB; § 3 Abs. 1 BetrVG

I. LeitsatzGrundsätzlich besteht - selbst bei einer finanziellen Notlage des Arbeitnehmers - keine vertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers, einen bestehenden Direktversicherungsvertrag auf Verlangen des versicherten Arbeitnehmers zu kündigen.