2/1.1 Zu Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88

Autor: Kolmhuber

Einvernehmliche bezahlte Freistellung schließt Urlaubsabgeltungsansprüche des Arbeitnehmers aus

Besprechung zum Urteil des EuGH v. 20.07.2016 - C-341/15

I. LeitsatzZusätzlichen bezahlten Jahresurlaub, der über den unionsrechtlich garantierten Mindesturlaub hinausgeht, regeln ausschließlich die Mitgliedstaaten.