Autor: Kolmhuber |
Einvernehmliche bezahlte Freistellung schließt Urlaubsabgeltungsansprüche des Arbeitnehmers aus
Besprechung zum Urteil des EuGH v. 20.07.2016 - C-341/15
I. LeitsatzZusätzlichen bezahlten Jahresurlaub, der über den unionsrechtlich garantierten Mindesturlaub hinausgeht, regeln ausschließlich die Mitgliedstaaten.
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