Autor: Kolmhuber |
MiLoG gilt auch für Bereitschaftszeiten
Besprechung zum Urteil des BAG v. 29.06.2016 - 5 AZR 716/15
I. LeitsatzDer gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde einschließlich Bereitschaftszeiten zu zahlen.
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