2/1.7 Zu § 1 MiLoG

Autor: Kolmhuber

MiLoG gilt auch für Bereitschaftszeiten

Besprechung zum Urteil des BAG v. 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

I. LeitsatzDer gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde einschließlich Bereitschaftszeiten zu zahlen.