2/1.3 Zu §§ 315 Abs. 3, 611 BGB

Autor: Schrader

Höhe der Bonuszahlung legt das Gericht fest

Besprechung zum Urteil des BAG v. 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

I. LeitsatzEntspricht die Entscheidung eines Arbeitgebers über die Zahlung eines vertraglich vereinbarten Bonus nicht billigem Ermessen, ist sie unverbindlich und die Höhe des Bonus wird durch das Gericht festgesetzt.

II. SachverhaltEs ging um einen Managing Director einer internationalen Großbank, der ca. zweieinhalb Jahre in einer deutschen Niederlassung tätig war. Die Arbeitsvertragsparteien hatten vereinbart, dass der Banker an dem jeweils gültigen Bonussystem teilnehmen sollte. Dementsprechend erhielt er für das Geschäftsjahr 2009 eine garantierte Leistung über 200.000 Euro und für das Geschäftsjahr 2010 über 9.920 Euro. Pech hatte er allerdings im Jahr 2011. Denn in diesem Jahr zahlte ihm der Arbeitgeber gar nichts, obwohl andere Kollegen Geld erhielten - und zwar zwischen einem Viertel und der Hälfte der jeweiligen Vorjahresleistung.Natürlich wollte er sich dieses Gebaren nicht gefallen lassen und klagte die Zahlung eines Bonus ein. Die Höhe des Bonus stellte er in das Ermessen des Gerichts, wollte aber mindestens 52.480 Euro erhalten.Vor dem ArbG erstritt er knapp 80.000 Euro, vor dem hatte er allerdings Pech. Die Richter meinten, der Banker habe keine hinreichenden Anhaltspunkte vorgetragen, die eine gerichtliche Festsetzung der Bonushöhe ermöglichen würden. Schließlich musste das BAG entscheiden.