2/1.5 Zu § 83 Abs. 1 BetrVG; § 241 Abs. 2 BGB; Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG

Autor: Schrader

Einsicht in die Personalakten durch Rechtsanwalt

Besprechung zum Urteil des BAG v. 12.07.2016 - 9 AZR 791/14

I. LeitsätzeEin Arbeitnehmer hat kein Recht, bei der Einsichtnahme seiner Personalakte einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn er Kopien aus seiner Personalakte fertigen darf.

II. SachverhaltEin Lagerist war nach einem Betriebsübergang bei einer neuen Arbeitgeberin beschäftigt. Seine bisherige Arbeitgeberin hatte ihm zuvor eine Ermahnung erteilt und seinen Antrag, unter Hinzuziehung einer Rechtsanwältin Einsicht in seine Personalakten zu nehmen, unter Hinweis auf ihr Hausrecht abgelehnt. Allerdings hatte sie dem Lageristen gestattet, Kopien von den Schriftstücken seiner Personalakten anzufertigen. Der Arbeitnehmer bestand jedoch weiterhin darauf, seine Rechtsanwältin hinzuzuziehen, und klagte sein vermeintliches Recht vor dem Arbeitsgericht ein.