Autor: Sobbe |
Nach derzeitiger Rechtslage besteht keine gesetzlich normierte Pflicht des Arbeitgebers, Homeoffice oder Mobile Office für dazu geeignete Tätigkeiten anzubieten.11) Ein Anspruch auf die Einräumung der Möglichkeit zum Homeoffice kann lediglich aufgrund
einer individualvertraglichen Vereinbarung, |
einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags, |
betrieblicher Übung oder |
des Gleichbehandlungsgrundsatzes |
bestehen.12)
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