4/7.3 Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

Autor: Bepler

Gleichzeitige Einlegung von Revision und Nichtzulassungsbeschwerde

Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht nur dann eingelegt werden, wenn das LAG eine Zulassung der Revision umfassend verweigert hat.1) Das LAG kann auch nur für einen teilurteilsfähigen Teil des Streitstoffs oder trotz teilweisen Unterliegens beider Parteien nur für eine Partei die Revision zulassen und im Übrigen darauf erkennen, die Revision werde nicht zugelassen.2) Auch dann kann wegen des zunächst nicht revisiblen Teils des Rechtsstreits von der insoweit beschwerten Partei3) Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Die Partei, für die die Revision teilweise zugelassen worden ist, und die nun eine Erweiterung der revisiblen Streitgegenstände erreichen will, muss einlegen und begründen.