6/14.8 Prozessuales

Autor: Weyand

6/14.8.1 Klage auf Erteilung des Arbeitszeugnisses

Antrag auf Erteilung eines einfachen oder eines qualifizierten Zeugnisses

Hat der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses vergeblich geltend gemacht, kann er diesen klageweise vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Der Antrag ist entweder auf die Erteilung eines einfachen Zeugnisses gerichtet oder eines solchen, das sich auch auf Führung und Leistung erstreckt. Der Antrag kann auch im Wege der Klagehäufung (§ 260 ZPO), etwa neben einem Kündigungsschutzklageantrag, gestellt werden.

Eine Klage auf Erteilung ist ggf. auch erforderlich, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Neuausstellung des Zeugnisses vergeblich geltend macht, etwa weil sich in der Zwischenzeit sein Name geändert hat.145)

Erteilung eines Zwischenzeugnisses

Die Klage auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist ebenfalls möglich, sie kommt aber nur in einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis in Betracht. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist - es gilt insoweit der Grundsatz der Subsidiarität des Zwischenzeugnisses - ein Abschlusszeugnis zu verlangen.146)

Einstweiliges Verfahren