7/5.5.4 Frist für die Bedenken

Autor: Kloppenburg

Frist

Der Betriebsrat muss seine Bedenken bei der ordentlichen Kündigung innerhalb von einer Woche und bei der geplanten außerordentlichen Kündigung innerhalb von drei Tagen mitteilen.

Fristberechnung

Die Frist beginnt gem. § 187 BGB mit dem folgenden Tag, nachdem dem Betriebsrat die Arbeitgebererklärung, mit der dieser das Anhörungsverfahren gem. § 102 BetrVG eingeleitet hat, ordnungsgemäß zugegangen ist.

Zugang

Zugegangen ist ein Anhörungsschreiben, sobald es in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen.

Beispiel

Ein Anhörungsschreiben geht dem Betriebsrat danach erst am folgenden Tag zu, wenn es vom Arbeitgeber zu einer Zeit in ein für den Betriebsrat bestehendes Postfach gelegt wird, zu dem nicht mehr mit der Leerung dieses Postfachs am selben Tag gerechnet werden kann.12)

Der Tag des Zugangs der Arbeitgebererklärung wird bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Frist endet mit Ablauf des Tages, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem dem Betriebsrat die Arbeitgebermitteilung zugegangen ist (§ 188 Abs. 2 BGB), nicht bereits am letzten Tag der Frist mit dem Dienstschluss der Personalabteilung des Arbeitgebers.13)