1/3.4 Vorwegzahlung

Autor: Nau

Auch diese weitere Fallgruppe der Vorwegzahlung ist durch Rechtsprechung des BSG aufgrund einer nach dessen Sicht bestehenden Regelungslücke im Zusammenhang mit einstweiligen Verwaltungsakten geschaffen worden.2)

Bei dieser Fallgruppe geht es darum, ob bei Zweifeln hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchs und Zweifeln hinsichtlich der Rechtslage und somit bei kumulativen Zweifeln einstweilige Entscheidungen zulässig sein sollen.

Hinsichtlich eines Vertrauensschutzes des Leistungsempfängers, wenn sich in einem späterem Zeitpunkt der einstweilige Bescheid als fehlerhaft erweist, hat das BSG eine entsprechende Anwendung des § 42 SGB I bejaht.3) Auch bei Vorwegzahlungsbescheiden ist für deren Bewertung als solche deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass es sich um eine Vorschussleistung handelt.

2)