2/8.2 Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

Autor: Klatt

Einkommen und Vermögen grenzen sich grundsätzlich dadurch ab, dass

Einkommen alles das ist, was jemandem in der Bedarfszeit wertmäßig zufließt,

Vermögen alles das ist, was jemand in der Bedarfszeit bereits hat.3)

Maßgebend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses. Ist allerdings ein anderer Zufluss ausdrücklich bestimmt (z.B. durch Gesetz oder Verordnung), so gilt diese rechtliche Bestimmung.