Autor: Klatt |
Einkommen und Vermögen grenzen sich grundsätzlich dadurch ab, dass
Einkommen alles das ist, was jemandem in der Bedarfszeit wertmäßig zufließt, |
Vermögen alles das ist, was jemand in der Bedarfszeit bereits hat.3) |
Maßgebend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses. Ist allerdings ein anderer Zufluss ausdrücklich bestimmt (z.B. durch Gesetz oder Verordnung), so gilt diese rechtliche Bestimmung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|