LAG Frankfurt/Main - Beschluß vom 29.05.1981 (6 Ta 77/81)
1) Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Arbeitsgericht den Gegenstandswert für eine Klage, die die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand hatte, in Höhe eines Monatsgehaltes auf DM 1.600,-- [...]