LAG Schleswig-Holstein - Beschluß vom 17.03.1992 (3 (2) Ta 13/92)
I. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Arbeitsgericht den Gegenstandswert gem. §§ 10, 8 Abs. 2 BRAGO auf 6.000 DM festgesetzt. Wegen der Begründung im einzelnen wird auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses [...]