2/3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Autor: Weyand

Anspruch auf die EPP haben alle aktiv tätigen Erwerbspersonen, die während des Jahres 2022 in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und somit unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anspruchsberechtigt sind - wie die abschließende Aufzählung in § 113 EStG erkennen lässt - aber nur Arbeitnehmer, die im Jahr 2022 Arbeitslohn aus einem "gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis" i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beziehen, sowie steuerpflichtige Erwerbstätige, die Einkünfte aus § 13, § 15 oder § 18 EStG haben. Dabei muss die Tätigkeit weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Mindestdauer ausgeübt werden. Zwar entsteht der Anspruch auf die EPP am 01.09.2022 (§ 114 EStG). Bei diesem Datum handelt es sich jedoch nicht um einen Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen, vielmehr steht jeder Person, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (hat), die EPP zu.