2/6.3 Die neuen Regelungen

Autor: Törkel

Das VRUG enthält verschiedene Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz, im Familienpflegezeitgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die ab sofort zu beachten sind:

Zum einen muss der Arbeitgeber Ablehnungen von Anträgen auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit nun begründen.

Freistellungsanträge für Pflegezeiten müssen fristgerecht innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags beantwortet und bei Ablehnung ebenfalls begründet werden.

Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeit- oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, gelten die damit verbundenen Rechte und Rechtsfolgen.

Es besteht insbesondere ein Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung.