2/6.1 Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Autor: Törkel

Am 06.02.2019 stimmte Deutschland zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einer Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Work-Life-Balance-Richtlinie)1) zu. Mit einiger Verzögerung trat das Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz2) (VRUG) am 24.12.2022 in Kraft.

Am 08.06.2022 hatte das Bundeskabinett einem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zugestimmt.3) Die erste Lesung im Bundestag erfolgte jedoch erst am 22.09.2022, so dass die Umsetzungsfrist bis zum 02.08.2022 nicht eingehalten werden konnte. Wie bereits bei der verspäteten Umsetzung der Whistleblowerrichtlinie hatte die EU-Kommission daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt. Am 23.12.2022 wurde das Gesetz schließlich verkündet und trat am 24.12.2022 in Kraft.