II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 25.06.2014, seit November 2014 in leitender Position tätig. Sein Bruttomonatsgehalt betrug 11.848 Euro. Er bekam zu dem Lohn einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen konnte. Neben der Tätigkeit bei der Beklagten betrieb der Kläger ein Gewerbe unter dem Namen "S Kfz Handel".