Autor: Kloppenburg |
HinweisBei Versäumnisurteilen ist die einwöchige Einspruchsfrist zu beachten. |
PraxistippBei der Frage, ob dem Mandanten/der Mandantin geraten werden kann, zunächst ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, ist außerdem § |
Bei unzulässigem Einspruch ist eine Entscheidung durch Urteil erforderlich. Diese kann allerdings ohne mündliche Verhandlung ergehen. Die/der Vorsitzende kann auch im Fall der Verwerfung unzulässiger Einsprüche gegen Versäumnisurteile und Vollstreckungsbescheide allein entscheiden (§
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