Autor: Kloppenburg |
Im Übrigen gelten über §
Persönliche Voraussetzungen sind danach Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit und Prozessführungsbefugnis. Sachliche Prozessvoraussetzungen sind die ordnungsgemäße Klageerhebung, die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit, das Rechtsschutzbedürfnis, die Klagbarkeit des Anspruchs, das Nichtvorliegen von Prozesshindernissen oder prozesshindernden Einreden.
Parteifähig ist zunächst, wer rechtsfähig ist (§
Parteifähig ist auch die GbR. Nach der , soweit sie als Teilnehmerin am Rechtsverkehr eigene vertragliche Rechte und Pflichten begründet. Insoweit kann sie also klagen und verklagt werden. Es ist nicht erforderlich, die einzelnen Gesellschafter zu verklagen.
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