Autor: Kloppenburg |
Über die Höhe der Streitwerte entscheiden die LAGs letztinstanzlich. Eine Rechtsbeschwerde zum BAG gibt es nicht, daher auch keine Vereinheitlichung der Rechtsprechung. Maßgeblich ist also die Rechtsprechung der jeweiligen Beschwerdekammern der LAGs.
Die Festsetzung des Gebührenwerts richtet sich nach §
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