BGH - Beschluß vom 26.04.1990 (III ZR 209/88)
1. Die Revision hat Aussicht auf Erfolg, soweit sie die Frage betrifft, ob der Kläger sich ein Mitverschulden deshalb anrechnen lassen muß, weil er mit seiner Arbeitgeberin vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich über [...]