BGH - Beschluß vom 28.03.2000 (VI ZB 31/99)
I. Der Kläger, ein Bundesverband privater Rettungsdienst- und Krankentransportunternehmen, nimmt die beklagte Gewerkschaft auf Unterlassung einer Äußerung in Anspruch. Auf einer Demonstration von etwa 200 [...]