Keine Verlängerung der Verjährungsfrist durch Mängelrüge per E-Mail
OLG Jena, Urt. v. 26.11.2015 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob eine E-Mail das Schriftformerfordernis eines "schriftlichen" Mängelbeseitigungsverlangens zum Neubeginn der Verjährung von zwei Jahren gem. §
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Die Verlängerung der Verlängerungsfrist von Mängelansprüchen im
2. …
3. Eine Mängelrüge per E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis des §
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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