§§ 215, 320, 634 BGB

Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers trotz Verjährung der Mängelansprüche

BGH, Urt. v. 05.11.2015 - VII ZR 144/14 IBR 2016, 4

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob der Besteller trotz Verjährung der Mängelansprüche die Zahlung verweigern kann.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Der Besteller kann wegen eines Mangels der Werkleistung ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Unternehmer nach Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche gemäß § 215 BGB geltend machen, wenn dieser Mangel bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist in Erscheinung getreten ist und daher ein darauf gestütztes Leistungsverweigerungsrecht in nicht verjährter Zeit geltend gemacht werden konnte."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: