OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob der Auftragnehmer im Einzelfall verpflichtet sein kann, zur Mängelbeseitigung ein Sanierungskonzept vorzulegen.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. Die vertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners kann den Auftragnehmer zur Vorlage eines prüfbaren Sanierungskonzepts verpflichten.
2. Die Pflicht zur gemeinsamen Klärung der geeigneten Mängelbeseitigung ergibt sich im Einzelfall aus dem Kooperationsgebot.
3. Der Auftragnehmer hat nicht das Recht, die geeignete Mängelbeseitigung durch verschiedene Mängelbeseitigungsversuche schrittweise zu "erforschen".
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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