§ 305 BGB; § 1 VOB/B

Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag

OLG Brandenburg, Urt. v. 26.07.2018 - 12 U 11/17 IBR 2019, 2236

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

wie die VOB/B gegenüber einem privaten Auftraggeber wirksam in den Vertrag einzubeziehen ist.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1. Will der Auftragnehmer die VOB/B in den Bauvertrag mit einem privaten Auftraggeber einbeziehen, muss er diesem einen Text der VOB/B aushändigen. Das gilt nicht, wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluss durch einen Architekten vertreten wurde.

2. Eine wirksame Einbeziehung der VOB/B ergibt sich nicht daraus, dass der Auftraggeber bzw. sein Prozessbevollmächtigter im Rechtsstreit auf Bestimmungen der VOB/B Bezug nimmt.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: