§§ 404, 407 ZPO

Zur Bauteilöffnung im Sachverständigenbeweis

OLG Celle, Beschl. v. 31.01.2019 - 8 U 180/18

IBR 2019, 284 = Baurechtsreport 2019, 11 (Heft 3)

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob ein vom Gericht beauftragter öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu einer Bauteilöffnung vom Gericht gezwungen werden kann, die für die Erstellung des Sachverständigengutachtens erforderlich ist.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Grundsätzlich ist das Gericht nicht befugt, einen Bausachverständigen gemäß § 404a Abs. 1 ZPO zu einer Bauteilöffnung zu verpflichten. Ob das im Einzelfall anders beurteilt werden kann, hängt vom Ergebnis einer Interessenabwägung ab.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: