§§ 280 Abs. 1, 281 BGB

Zu §§ 280 Abs. 1, 281 BGB Schadenersatz ohne Frist zur Nacherfüllung

BGH, Urt. v. 08.12.2011 - VII ZR 198/10 IBR 2012, 180

I. Das Urteil nimmt Stellung dazu,

ob der Auftraggeber ohne Frist zur Nacherfüllung Schadenersatz verlangen kann.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Wählt ein Unternehmer, der nach einem Wasserschaden in einem Gebäude damit beauftragt ist, den Fußbodenaufbau zu trocknen, und zu diesem Zweck den Fliesenbelag öffnen muss, eine Trocknungsmethode, die zu größeren Schäden am Gebäude als erforderlich führt, ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers nicht davon abhängig, dass er dem Unternehmer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

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