Kumulierung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit
BGH, Urt. v. 22.01.2015 - VII ZR 120/14 IBR 2015,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob eine Kumulierung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit mit dem AGB-Recht vereinbar ist und wann eine Sicherheit unangemessen hoch ist.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers i.H.v. 8 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam (im Anschluss an BGH, Urt. v. 01.10.2014 - VII ZR 164/12, IBR 2014,
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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