§ 307 BGB

Kumulierung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit

BGH, Urt. v. 22.01.2015 - VII ZR 120/14 IBR 2015, 133 = NJW-Spezial 2015, 109

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob eine Kumulierung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit mit dem AGB-Recht vereinbar ist und wann eine Sicherheit unangemessen hoch ist.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers i.H.v. 8 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam (im Anschluss an BGH, Urt. v. 01.10.2014 - VII ZR 164/12, IBR 2014, 735)."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: