Umbauzuschlag von Verkehrsanlagen und Freianlagen
OLG Celle, Beschl. v. 23.01.2019 -
IBR 2019,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob ein Planungsbüro auch auf Leistungen für Verkehrsanlagen und Freianlagen bei Geltung der HOAI 2019 einen Umbauzuschlag verlangen kann.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. Auf Leistungen für Freianlagen fällt nach der HOAI 2009 kein Umbauzuschlag an.
2. Bei Umbauten von Verkehrsanlagen ist ein Zuschlag erstattungsfähig.
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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