§ 4 HOAI 1996, § 242 BGB

OLG München, Urt. v. 04.12.2012 - 9 U 255/12 BauBauR 2013, 984 = IBR 2013, 288

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob ein Architekt an eine die Mindestsätze unterschreitende Honorarvereinbarung gebunden ist, die er selbst vorgeschlagen hat.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Zur Unverbindlichkeit einer die Mindestsätze unterschreitenden Honorarvereinbarung, die der Architekt vorgeschlagen hatte."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

Die Klägerin, eine Ingenieurgesellschaft, fordert von ihrer Auftraggeberin, einer Generalunternehmerin, die im Auftrag des Bundes zwei Autobahnbrücken errichtet hat, Honorar nach den Mindestsätzen der HOAI. Die Parteien hatten zuvor mündlich eine die Mindestsätze der HOAI unterschreitende Honorarvereinbarung getroffen, die die Klägerin vorgeschlagen hatte.