§ 15 HOAI 1996, Art. 103 GG

BGH, Beschl. v. 07.02.2013 - VII ZR 3/12 BauR 2013, 982 = IBR 2013, 285

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

unter welchen Voraussetzungen der Auftraggeber gegen den Architekten einen Schadensersatzanspruch wegen unzutreffender Baukostenermitttlung haben kann.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"1. Der Architekt muss den Auftraggeber zutreffend über die voraussichtlichen Baukosten beraten. Verletzt er diese Verpflichtung schuldhaft, ist er dem Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet.

2. Ein Schadensersatzanspruch wegen unzutreffender Baukostenermittlung kann ausscheiden, wenn der Auftraggeber nach der Kostenschätzung des Architekten umfangreiche Umgestaltungen vornehmen lässt."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: