§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB

BGH, Urt. v. 22.11.2012 - VII ZR 222/12 IBR 2013, 110

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

welche AGB-Klauseln nach dem AGB-Recht kontrollfähig und welche kontrollfrei sind.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Nur Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen eine echte (Gegen-)Leistung zu Grunde liegt, sind der Inhaltskontrolle entzogen. Kontrollfähig sind dagegen (Preisneben-)Abreden, die zwar (mittelbare) Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: