§ 6 Abs. 6 VOB/B

Zu § 6 Abs. 6 VOB/BSchadenersatz des Auftragnehmers bei nicht rechtzeitiger Freigabe nach Bemusterung OLG Dresden, Urt. v. 31.08.2011 - 1 U 1682/10 IBR 2012, 12

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

a)

ob ein Auftragnehmer gem. § 6 Abs. 6 VOB/B Schadenersatz verlangen kann, wenn vom Auftraggeber keine rechtzeitige Freigabe der von ihm gewünschten Baumaterialien nach Bemusterung erfolgt und

b)

ob in einem solchen Fall der Auftragnehmer auch einen Generalunternehmerzuschlag verlangen kann.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Gibt der Auftraggeber nach einer Bemusterung das vorgeschlagene, den vertraglichen Vorgaben entsprechende Produkt nicht rechtzeitig zur Ausführung frei, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 6 Nr. 6 VOB/B zu."(Leitsatz nach IBR 2012, 12)

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: