VGH Hessen - Urteil vom 03.02.2009
3 A 1207/08
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 14; BauGB § 16; BauGB § 17; HBO § 58; HBO § 64; HBO § 66;
Fundstellen:
BRS 74 Nr. 117
DVBl 2009, 521
ZUR 2009, 269
ZfBR 2009, 478
Vorinstanzen:
VG Frankfurt, vom 14.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 E 3298/06

Industrielle Konversionsfläche und Veränderungssperre: Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Industrielle; Konversionsfläche; Planungsabsichten; unzulässige Verhinderungsplanung; Veränderungssperre

VGH Hessen, Urteil vom 03.02.2009 - Aktenzeichen 3 A 1207/08

DRsp Nr. 2009/6240

Industrielle Konversionsfläche und Veränderungssperre: Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Industrielle; Konversionsfläche; Planungsabsichten; unzulässige Verhinderungsplanung; Veränderungssperre

Die Gemeinde darf anlässlich eines Bauantrags für ein Vorhaben auf einer industriellen Konversionsfläche planerisch tätig werden mit dem Ziel, das Vorhaben zu verhindern, wenn sie aus städtebaulichen Gründen der Konversionsfläche eine andere städtebauliche Struktur verleihen will. Ist eine industrielle Konversionsfläche bisher mit einem einfachen Bebauungsplan ohne Festsetzung von Erschließungsanlagen und ohne Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen überplant gewesen, drängt sich bei Öffnung der vormals in einer Hand befindlichen Konversionsfläche für unterschiedliche Nutzer und unterschiedliche Nutzungsarten ein bauleitplanerisches Tätigwerden der Gebietskörperschaft auf.

Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. November 2007 - 4 E 3298/06 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.