Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. März 2016 - 10 K 1251/13 - geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 8. Januar 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 15. März 2013 wird aufgehoben.
Die Beklagte und die Beigeladenen zu 1. und 2. tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu je 1/3. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und die Beigeladenen zu 1. und 2. jeweils selbst.
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