OLG Celle, Urt. v. 22.07.2009 - 14 U 166/08 IBR 2009,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu
1. | der Frage, wann ein Mehrvergütungsanspruch bei Bauzeitverzögerungen auf § |
2. |
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. | Bei Bauzeitverzögerungen kann dem Unternehmer ein Mehrvergütungsanspruch aus § |
2. | Akzeptiert ein Auftragnehmer bauzeitverlängernde Anordnungen seines Auftraggebers und führt sie aus, kann sich hieraus im Einzelfall eine einvernehmliche Änderung ergeben, die eine vertragswidrige Anordnung des Auftraggebers ausschließt. |
3. | Einem Auftragnehmer kann im Rahmen des § |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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