Zu §§
OLG Jena, Urt. v. 02.04.2008 -
I. Das Urteil nimmt Stellung
zu der Haftung des Auftragnehmers für einen vorgeschriebenen Baustoff (Filterbehälter für eine Wasseraufbereitungsanlage) bei Konstruktionsfehlern.
II. Das Urteil hat folgende (nicht amtliche nach IBR zitierte) Leitsätze:
"1. Ein Bauteil ist i.S.v. §
2. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Filterbehälter eines bestimmten Fabrikates nach exakten Parametern im Leistungsverzeichnis ohne Wahlmöglichkeit beschrieben ist.
3. Sind die derart vorgegebenen Bauteile mit einem generellen Konstruktionsfehler behaftet, ist dies das Risiko des Auftraggebers.
4. Fabrikationsfehler fallen in den Risikobereich des Auftragnehmers.
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