Zu § 634 BGB a.F.; § 15 Abs. 2 HOAI (1996)Honorarminderung wegen fehlenden Bautagebuchs
BGH, Urt. v. 28.07.2011 - VII ZR 65/10 BauR 2011,
I. Das Urteil nimmt Stellung
zur Verpflichtung des Architekten zum Führen eines Bautagebuchs und zu den honorarrechtlichen Folgen, wenn der Architekt dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Vereinbaren die Parteien, dass für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten des Architekten das Leistungsbild des § 15 Abs. 2 HOAI entsprechend gilt, hat der Architekt ein Bautagebuch zu führen.
2. Kommt der Architekt dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Besteller grundsätzlich gemäß § 634 BGB zur Minderung des Architektenhonorars berechtigt."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Der BGH bejaht die Verpflichtung des Architekten zum Führen eines Bautagebuchs. Die Parteien haben im Architektenvertrag vereinbart, dass für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten das Leistungsbild des § 15 Abs. 2 HOAI entsprechend gilt, soweit sie keine abweichenden Vereinbarungen treffen. Sie haben zudem geregelt, dass aus diesem Leistungsbild der Architekt diejenigen Grundleistungen zu erbringen hat, die die Baumaßnahme erfordert.
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