Zu Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 10 § 3 MRVGKoppelungsverbot für Architekten
BVerfG, Beschl. v. 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10 NJW 2011,
I. Das Urteil nimmt Stellung
zur Verfassungsmäßigkeit des Koppelungsverbots.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Das in Art. 10 § 3 MRVG geregelte Koppelungsverbot für Architekten ist mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vereinbar."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Das Koppelungsverbot führt nicht zu einer grundgesetzlich bedeutsamen Beeinträchtigung der sinnvollen Ausübung des Architektenberufs. Insbesondere ist eine Verletzung der Berufsfreiheit des beschwerdeführenden Architekten nicht zu erkennen.
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