Zu § 439 Abs. 1, 2 BGB; Art. 3 Abs. 2, 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 99/44/EG Ein- und Ausbauverpflichtung des Verkäufers bei mangelhaften Baumaterialien
EuGH Urt. v. 16.06.2011 - Rs. C 65/09 IBR 2011,
I. Das Urteil nimmt Stellung
zu der Frage, ob die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs des Käufers eine verschuldensunabhängige Verpflichtung des Verkäufers vorschreibt, eine vom Käufer (= Verbraucher) bereits eingebaute mangelhafte Sache wieder auszubauen und die neu gelieferte Sache wieder einzubauen oder zumindest die entsprechenden Kosten hierfür zu tragen.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
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