BGH, Urt. v. 28.05.2009 - VII ZR 74/06 IBR 2009,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
1. | wer die Beweislast bei Stundenlohnaufträgen trägt; |
2. | ob § |
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. | Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen angefallen sind. |
2. | Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung für Werkleistungen begründet nach Treu und Glauben eine vertragliche Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung, deren Verletzung sich nicht unmittelbar vergütungsmindernd auswirkt, sondern einen vom Besteller geltend zu machenden Gegenanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB entstehen lässt. Dessen tatsächliche Voraussetzungen muss der Besteller nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen. |
3. |
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