Zu § 72 Abs. 1 ZPOZulässigkeit der Streitverkündung gegenüber dem Bauunternehmer im Prozess gegen den Architekten
OLG Celle, Urt. v. 23.06.2011 -
I. Das Urteil nimmt Stellung
zur Zulässigkeit der Streitverkündung des Auftraggebers gegenüber dem Bauunternehmer im Prozess gegen den Architekten.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Verklagt der Auftraggeber nur den Architekten und verkündet dem Bauunternehmer den Streit, ist die Streitverkündung unzulässig."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Der Auftraggeber hatte im Vorprozess die Architekten wegen fehlerhafter Planung und Bauüberwachung auf Schadenersatz in Anspruch genommen und dem hier beklagten Bauunternehmer den Streit verkündet. Nach Klageabweisung verlangt der Auftraggeber Schadenersatz von dem Bauunternehmer. Auch diese Klage wird auf den Verjährungseinwand des Beklagten hin abgewiesen. Das OLG Celle bestätigt die Klageabweisung.
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