Bei Nachträgen wegen zusätzlicher Leistungen sind die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge - soweit nichts anderes vereinbart - maßgeblich
OLG Brandenburg, Urt. v. 22.04.2020 - 11 U 153/18
IBR 2020,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
was für die Bemessung des neuen Einheitspreises bei §
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
Der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 08.08.2019 (IBR 2019,
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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